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AGB - LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller die AGB von Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service an. Ausnahmen hiervon bilden reine Vermittlungsgeschäfte von Markenartikeln. Diese Firmen liefern und fakturieren auch nach ihren eigenen Bedingungen.

2. Die Preise gelten netto zzgl. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (DE), zahlbar innerhalb von 14 Tagen oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto. Die Bezahlung der Ware erfolgt i.d.R. auf Rechnung. Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service behält sich abhängig vom Warenwert eine Anzahlung oder Vorkasse vor Auftragsbeginn für die bestellte Ware vor.

3. Liefertermine können erst nach Druckfreigabe des Bestellers vergeben werden.

4. Die Lieferung kann vor dem eingetragenen Liefermonat erfolgen.

5. Eingetragener Liefermonat „00“ bedeutet Lieferung nach Fertigstellung – jedoch max. binnen drei Monaten nach Auftragseingang, wenn Lieferjahr und Auftragsjahr gleich lauten. Ist die Lieferung im Folgejahr vereinbart, so ist spätester Liefermonat der März dieses Jahres.

6. Druck-, Atelier und sonstige Vor- und Nebenkosten werden in Rechnung gestellt.

7. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die banküblichen Verzugszinsen zu fordern. Der Besteller verpflichtet sich, die zur Beitreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens/Anwaltes entstandene Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zu erstatten.

8. Befindet sich der Besteller bei Erteilung eines Auftrages hinsichtlich einer früheren Verpflichtung in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den neuen Auftrag nur gegen Vorkasse anzunehmen.

9. Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Besteller Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht erfüllt hat. Ein Rücktrittsrecht hat M Plattke Werbeagentur Promotion Service auch, wenn sie Hinweise auf Zahlungsrisiken beim Besteller hat.

10. Bei Lösung des Bestellers vom Auftrag vor Fertigstellung und vor Lieferung der Ware ist Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service berechtigt, dem Besteller bis zu 80 % des Auftragswertes für Bearbeitungskosten ohne Einzelnachweis zu berechnen.

11. Bei Überschreitung der Lieferfrist über den vorgesehenen Liefermonat hinaus hat der Besteller Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

12. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt schriftlich bei Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service zu reklamieren.

13. Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Besteller nur einen Anspruch auf Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung, die in angemessener Frist zu erfolgen hat. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, kann der Besteller wahlweise die Herabsetzung der Vergütung der oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

14. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

15. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von einem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen erstatten.

16. Abweichungen in Qualität oder Ausführung sind gestattet.

17. Technische Änderungen zu Artikelverbesserungen behält sich Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service vor.

18. Schriftart und Aufbau der Werbetexte sowie die Überarbeitung von Originalfirmenzeichen und Originalschriftzügen, die ggf. unter dem Gesichtspunkt einwandfreier Druckausführung bei Berücksichtigung von Größe und Material der Artikel notwendig werden, behält sich M Plattke Werbeagentur Promotion Service vor.

19. Bei schriftlicher Auftragserteilung kann sich Mareike Plattke Werbeagentur Promotion Service bei der Ausführung des Auftrages nur nach dem richten, was hinsichtlich Artikel, Preis, Mengenangabe und Lieferzeit vereinbart wurde. Nebenabreden, die nicht schriftlich festgehalten sind, sind ungültig. Auftragsscheine von Besteller mit eigenen AGB, Zahlungs- und Lieferbedingungen werden nicht akzeptiert. 

19. Ist der Besteller Kaufmann oder hat der Besteller keinen Wohnsitz im Inland bzw. ist ein Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Klage nicht zu ermitteln, so ist Viersen Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Weitere Informationen zu den Lieferbedingungen, die Details finden Sie hier: Lieferbedingungen.